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mrsimpson
Stammgast
Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 468
Wohnort: Lorsch
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 2:59 pm VORSICHT bei Hirsch + Ille Ludwigshafen - Was juristisches! |
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Hallo allesamt,
ich habe kürlich eine Erfahrung gemacht, die ich aus gegebenem Anlass mit euch teilen möchte.
Noch zwei Anmerkungen:
- Ich werde mich bemühen, den Sachverhalt neutral zu beschreiben. Sollte mir das misslingen, bitte eine kurze Anmerkung, damit ich das anpasse!
- Der Sachverhalt bezieht sich ausschließlich auf Hirsch + Ille Ludwigshafen GmbH, nicht auf den Mannheimer Laden.
Also möglichst kurz: Vor kurzem habe ich im Internet ein Angedot eines DVD-Players im internet bei H+I gesehen und es direkt verbindlich telefonisch bestellt.
Da ich nicht weit entfernt wohne, habe ich das Gerät abgeholt, um den Versand zu sparen. Im Laden in LU habe ich das Gerät dann auch den internet-Preis gezahlt (15% unter Ladenpreis) und der Verkäufer wollte mich auch nicht beraten, da dies ja der Internet-Preis sei. Dafür hatte ich natürlich Verständnis, die geschriebene Rechnung vom Nachmittag wurde geholt, ich zahlte und ging.
Als ich den Player (Yamaha DVD-S 657) dann an einen Beamer eines Bekannten anschloss, vermisste ich doch den Faroudja-Chip - Klanglich war der Player top. Also: Mit Bezug auf Fernabsatzgesetz (BGB §§213bff) habe ich das Gerät dann zurückgebracht.
Ich war ein wenig überrascht, als der Verkäufer die Rücknahme verweigerte und mir erklärte, durch die Abholung sei es kein Fernabsatz mehr. Da ich ein bißchen damit gerechnet hatte, klärte ich den Verkäufer darüber auf, dass lediglich relevant ist, dass der Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln zustande kam. Er weigerte sich trotzdem und erklärte, bei Ihnen liefe es so gut , dass sie auf meine Zufriedenheit nicht angewiesen - Bei ihnen liefe es auch ohne mein bißchem Umsatz gut genug.
Bsonders schön fand ich dann noch die Äußerung, Hirsch + Ille nutze hier bewusst eine Gesetzeslücke.
Das hat mir dann gereicht, ich habe das BGB noch einmal gelesen einen Juristen befragt und dieser teilte meine Ansicht: Eine Gesetzeslücke gibt es hier nicht. In jedem für den Fernabsatz eingerichteten Unternehmen, mit dem ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel Zustande kommt, gibt das Widerrufsrecht. (Sprich: Die Rechnung muss bereits bei vor der Abholung geschrieben sein.)
Ich solle meinen Widerruf noch einmal schriftlich erklären und danach juristische Schritte einleiten.
Das habe ich dann auch getan und gestern eine Antwort erhalten, ich solle das Gerät zurückbringen. Ungläubig nahm dann derselbe Verkäufer das Gerät in Empfang, ging hoch zum Geschäftsführer und kam einige Minuten später mit dem Kaufpreis in bar zurück. Ich zeichnete gegen, dass ich den Betrag erhalten habe und wollte schon gehen.
Dann lies der Verkäufer noch unnötigerweise fallen, dass das "der Chef aus eigener tasche zahle". Das hat mich dann doch wieder stutzig gemacht. Eine gesellschaft kann nicht einfach so Privat und Gesellschaftsvermögen mischen.
Außerdem "Wolle der Chef in dieser Angelegenheit nicht weiter gestört werden". Ich dachte, das könne er mir auch selbst sagen und wollte ihn sprechen. Daraufhin verspertte mir der Verkäufer den Weg nach oben und erteilte mir Hausverbot. Ich entgegnete, ich wolle ohnehin nichts mehr einkaufen, wundere mich aber, wie wenig Interesse der Laden an seinem Ruf habe und dass meine Freunde und Bekannten so sicher keine Empfehlung von mir erhalten würden.
Der Verkäufer musste wieder das letzte Wort haben und rief mir noch nach, an meinen Freunden und Bekannten sei Hirsch und Ille auch gar nicht interessiert - sie sollen gleich wegbleiben.
Meine Lektion aus der Geschichte:
1. Es gibt deutliche Unrterschiede bezüglich Kundenwahrnehmung.
2. Den Gesetzestext zu kennen, macht durchaus Sinn
3. Eine Rechtschutzversicherung ist evtl. auch kein rausgeworfenes Geld
4. Alle, die sich als meine Bekannten oder Freunde betrachten, sind bei Hirsch und Ille in Ludwigshafen nicht willkommen.
Immer noch ungläubige Grüße
Oliver
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tysonzero
Stammgast
Geschlecht:
Alter: 43
Anmeldungsdatum: 13.04.2003
Beiträge: 1515
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 3:14 pm (Kein Titel) |
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Traurig, traurig... Dem hätte dich die Seele aus ihm rausgeprügelt!
_________________ tschakka
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M
Site Admin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 26.12.2002
Beiträge: 6714
Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 3:44 pm (Kein Titel) |
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da ich den Herrn Hirsch persönlich gut kenne (seit 26Jahren) würde ich gerne den Namen des Verkäufers wissen (PM bitte)
Es ist seit der "Geiz ist Geil" Mentalität leider ein Riesenproblem, dass der Kunde zwar nichts bezahlen, aber dennoch den alten Einzelhändler Service in Kauf nehmen möchte. Diesem Irrtum ist der H&I LU aufgesessen.
Ein Abholladen sollte eben keinerlei Beratung anbieten, und ggfls einen Extraschalter mit Bezahlung für Beratung aufmachen,
so ala ... alle 5 Min - 5 Euro...
Ich kann mir vorstellen, dass bei der extrem knappen Kalkulation von H&I- LU auch das Personal nicht grad gut qualifiziert ist (wegen Bezahlung?).
Aus der Vergangenheit weiss ich aber, dass ein hoher Prozentsatz der H&I Kunden zufrieden bedient wurden.
Weshalb ich auch die Mannheimer Abteilung bedenkenlos empfehlen kann.
Insgesamt war immer eine gute Mischung von Preis und Service Leistung vorhanden.
Ich hoffe der Verkäufer hatte grad seinen schlechten Tag und das bleibt ein bedauerlicher Einzelfall.
Das mit dem "aus eigener Tasche bezahlt" is natürlich Unsinn und bestätigt die Unfähigkeit des Verkäufers, die Situation richtig zu handle'n.
Tja hier von mir ein Votum gegen den "Preis und Sittenverfall"
...manchmal ist es eben doch gerechtfertigt, mehr zu bezahlen.
So ist es jedenfalls bei uns, wir verscherbeln die Sachen nicht, sondern haben eine gesunde Gewinnspanne, mit der wir uns ein wenig "extra" im Kunden-Service erlauben können.
Bevor ich so eine Kamikaze Kalkulation mache und alles über den Preis verkaufe, höre ich lieber auf...
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gecko
Stammgast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 1640
Wohnort: Neuenburg, Nähe Jadebusen
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 3:58 pm (Kein Titel) |
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Hallo Oliver,
eine sehr betrübliche Geschichte. Dein juristischer Beistand hatte wohl recht und Du hast Dein Geld wieder. Das ist schon mal in Ordnung. Wie der Verkäufer mit Dir umgesprungen ist, sollte in der Form natürlich nicht passieren. Bitte bedenke, dass es sich nur um einen Repräsentanten des Betriebes handelt. Möglicherweise ist der Rest da ein wenig souveräner und nur ein Verkäufer hat in einer schwachen viertel Stunde für Dich den Ruf des ganzen Hauses auf alle Zeiten ruiniert. Ich wäre auch sehr verärgert und hätte mir ebenfalls in geeigneter Form Luft verschafft. Ich gebe nur zu Bedenken, dass die Ansicht des Verkäufers sicherlich nicht die der Geschäftsführung ist. Naja, ich wünsche Dir erst einmal viel Spaß beim Kauf Deines neuen DVD-Players (demnächst in einem Fachgeschäft in Deiner Nähe?).
_________________ Grüße, Martin
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gecko
Stammgast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 1640
Wohnort: Neuenburg, Nähe Jadebusen
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 3:59 pm (Kein Titel) |
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ups, da hat sich unser posting überschnitten
_________________ Grüße, Martin
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mrsimpson
Stammgast
Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 468
Wohnort: Lorsch
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 5:26 pm Sinn des Postings |
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Hallo allesamt,
Bevor wir insgesamt eine philosophische Diskoussion um Mitnahmementalität eröffnen, möchte ich klarstellen: Es ging nicht darum, einen Händler zu diskreditieren und/oder Frust abzulassen.
Ich wollte einfach nur die Mitglieder des Forums darauf Hinweisen, dass es hier zu Problemen kommen kann und euch für das Thema Fernabsatz und Abholung "sensibilisieren"
Kann ja auch bei anderen Händlern passieren.
Weiterhin möchte ich an dieser Stelle betonen, dass H&I in Mannheim, die ich auch zu dem Thema ansprach wesentlich anders reagiert haben und erklärten, sie gewähren prinzipiell (egal ob Fernabsatz oder Ladenkauf) ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Davon abgesehen ist der Anspruch ein anderer, was man schon an den Möglichkeiten des Probehörens und Ladenaufbau sieht.
Einfach nur ein "Keep your eyes and ears open"
vollkommen unaggressive Grüße
Oliver
P.s.: Dass es sich nur um einen Repräsentanten handelt, war mir auch klar. Schockiert hat mich dann ein wenig, dass der Geschäftsführer sich dem offenbar angeschlossen hat...
_________________ Mich (oder einen anderen User) ignorieren
Netikette
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gecko
Stammgast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 1640
Wohnort: Neuenburg, Nähe Jadebusen
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 7:10 pm (Kein Titel) |
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Nun verstehe ich Dein Thread nicht mehr und klinke mich aus.
_________________ Grüße, Martin
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M
Site Admin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 26.12.2002
Beiträge: 6714
Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2006 7:35 pm (Kein Titel) |
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er will auf die "Feinheiten" der Auslegung dieser neuen Möglichkeiten hiweisen.
Hier mal noch eine Ergänzung meinerseits:
Es gibt kein generelles Rückgaberecht ohne eigene Kosten, wegen Nichtgefallen, wenn der Händler in den AGBs zurecht festlegt, alle Arten von Wertminderung sind ausgeschlossen.
Zurückgeben kann man nur ein Produkt im selben Zustand wie man es bekommen hat. Selbst das Öffnen einer versiegelten Verpackung berechtigt den Händler zur Wertminderung, und das m.E. vollkommen zurecht. Also sollte man da VORHER eindeutige Regelungen treffen.
Oder wollt ihr Geräte die schon mehrfach von anderen zuhause ausprobiert wurden?
Als dieses Gesetz rauskam, habe ich dem Andreas gesagt, er soll den Laden schliessen, denn in letzter Konsequenz wird damit der Einzelhändler ruiniert.
Wenn ein Händler anständig berät und einen guten Service macht, sollte ein Fehlkauf nicht passieren. Und das der Kunde aus einer Laune raus einfach alles rückgängig macht, ist wohl ein Witz.
Ich kenne einen Fall, wo ein Student hier in Heidelberg (mit sehr reichem Pappi) sich regelmäßig 2-3000Euro Top Laptops (Apple Kisten)
schicken lässt, und diese dann immer wieder zurückgibt, damit prahlt er auch noch rum....das macht er auch mit anderen Dingen...
Wie soll denn das langfristig funktionieren?
Wer kauft denn die gebrauchte Ware zum vollen Preis?
Mit der völlig falschen Auslegung haben die Gesetzgeber totalen Mist gebaut. Es ging um die "Drücker" an der Tür, die ner naiven Oma Zeug reingedrückt haben.
Für den Fall wo auch quasi keine Leistungen erbracht wurden ist das Stornieren eines Abos oder einer Heizdeckenlieferung ok.
Wieso können dann die 0190 Verbrecher und Dialer Unterjubler 2 jahre lang ihr kriminellen Dinger abziehen und da gibts kein Storno?
Ebenso bei den Klingelton/Handybildchenabos die dumme Teenies sich reindrücken lassen....
NENE...es ist was faul im Staate Dänemark ......
ähm..... nein, ich meinte jetzt nicht wieder mal die Lautsprecher die niemals lügen
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Marko
Stammgast
Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 1210
Wohnort: Westerwald
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Verfasst am:
Fr Jan 20, 2006 5:33 pm (Kein Titel) |
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Nicht das ich jetzt auch noch auf H&I rumreiten will aber eins muß ich zur "Sensibilisierung" noch beifügen:
Wie aus dem (äußerst) Kleingedruckten zu entnehmen ist verkauft H&I "unter Anderem" auch Reparaturgeräte ohne gesondert darauf hinzuweisen.
Wenn man es weiß ist es ok.
Allerdings habe ich mal ein Gerät in Mannheim gekauft was derartige Gebrauchsspuren aufwies das ich es hab umtauschen lassen.
Was aber keinerlei Probleme darstellte.
_________________ Gruß Marko
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